Das Präsidium und derVerbandsjugendausschuss des Fussballverband Mittelrhein (FVM) haben sich auf Empfehlung der spielleitenden Stellen und nach Anhörung des FVM-Beirates sowie des FVM-Jugendbeirates für eine Beendigung der laufenden Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 ausgesprochen.
Am 20. und 21. Juni 2020 sollen hierüber ein außerordentlicher Verbandsjugendtag und ein außerordentlicher Verbandstag abschließend entscheiden.
Insbesondere die überraschenden Signale der NRW-Landesregierung, Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt sowie sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich möglicherweise schon bald wieder zuzulassen, lassen das Spielen einer vollständigen Saison 2020/21 nun zumindest denkbar erscheinen. Das hat die Gremien des FVM dazu bewogen, die ursprüngliche Empfehlung zur Fortsetzung der Saison zu überdenken und schließlich zu revidieren. Darüber hinaus hatte ein zuvor vom FVM bei seinen Vereinen eingeholtes Meinungsbild zum weiteren Umgang mit der Saison zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt. Die FVM-Gremien hatten sich im Vorfeld der Befragung zunächst für die Fortsetzung der Saison ausgesprochen. Abweichend hiervon soll den Delegierten der beiden Verbandstage nunmehr vorgeschlagen werden, die Saison abzubrechen und die noch ausstehenden Spiele der Saison 2019/20 nicht mehr auszutragen.
Der Vorschlag der Verbandsgremien sieht vor, dass es bei einer Beendigung der Saison einen Aufsteiger pro Staffel, aber keine Absteiger geben soll. Dies gilt für alle Meisterschaftsspielklassen auf Verbands- und Kreisebene der Herren und Frauen inklusive Futsal sowie im Jugendspielbetrieb. Die Aufsteiger sollen anhand der Quotientenregelung ermittelt werden.
Aktuell ausgenommen von der Empfehlung, die Saison zu beenden, ist der laufende Bitburger-Pokalwettbewerb der Herren sowie der Pokalwettbewerb der Frauen. Hierzu wird es ebenfalls zeitnah eine gesonderte Mitteilung der spielleitenden Ausschüsse geben.
Was den Beginn der Saison 2020/21 betrifft, so werden die spielleitenden Stellen zu gegebener Zeit auf Basis der behördlichen Verfügungslage ebenfalls eine Entscheidung treffen. Dabei ist sich der Fußball-Verband Mittelrhein seiner hohen Verantwortung für Spieler*innen, Trainern*innen, Schiedsrichter*innen, Betreuer*innen sowie Zuschauer*innen bewusst. Deshalb müssen seitens der Behörden vor einer möglichen Aufnahme des Spielbetriebs klare und von den Vereinen auch umsetzbare Vorgaben definiert sein, unter welchen Bedingungen eine Saison 2020/21 gespielt werden kann.
FAQs zum Thema findet ihr hier: www.fvm.de/faq-saison2019-20. 📲