Auf der Landau nur noch mit 2G

 Nur NurAm heutigen Mittwoch ist eine neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht auch einige Änderungen für den Amateurfußball vor. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:

·​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf dem Sportplatz Fischenich ist nur noch immunisierten Personen (also vollständig geimpft oder genesen, auch 2G -Regel genannt) erlaubt. Dies gilt ebenfalls für den Besuch von Spielen als Zuschauerin oder Zuschauer.

·​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.

·​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​Im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Foto:Image Images/Hanno Bode

Der VfR Fischenich  ist für die Kontrolle der Immunisierungsnachweise und für die Einhaltung der Maskenpflicht verantwortlich. Personen, die diese neuen Regelungen nicht beachten, sind vom Besuch der Sportstätte auszuschließen.

 

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